1. Über das Unternehmen
Der Schlummermarkt Marburg ist Ihr Bettenfachmarkt vor Ort in Marburg – mit umfangreicher Auswahl an Matratzen, Bettrahmen, Möbeln, Kopfkissen, Zudecken, Textilien und Wohnausstattung.
Unser Anspruch ist es, allen Kundinnen und Kunden – sowohl im Markt in Marburg als auch auf unserer Website – ein angenehmes, zugängliches und komfortables Einkaufserlebnis zu bieten.
Wir legen großen Wert darauf, dass unsere Online-Präsenz und unsere physischen Angebote möglichst barrierefrei nutzbar sind.
2. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Unsere Website ist im Bestreben barrierefrei im Sinne der einschlägigen gesetzlichen Anforderungen und Normen. Dazu zählt insbesondere die Umsetzung der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Stufe AA sowie die Einhaltung der EN 301 549-Richtlinie.
Wir verpflichten uns, die Zugänglichkeit unserer Angebote so weit wie möglich sicherzustellen.
3. Bewertungsverfahren
Wir haben bereits grundlegende Arbeiten zur Verbesserung der Barrierefreiheit unserer Website durchgeführt. Hierbei kamen sowohl automatisierte Prüfverfahren als auch manuelle Tests mit Bildschirmleseprogrammen zum Einsatz, um bestehende Barrieren zu erkennen und zu beseitigen.
Barrierefreiheit und Usability sind für uns fortlaufende Prozesse. Gemeinsam mit unseren Website-Entwickler:innen und externen Partner:innen überwachen und optimieren wir regelmäßig unsere digitalen Angebote.
4. Feedback und Kontakt
Sollten Ihnen bei der Nutzung unserer Website oder beim Besuch unseres Marktes Barrieren oder Probleme auffallen, oder benötigen Sie Unterstützung (z. B. hinsichtlich Navigation, Auszeichnungs- oder Bedienungshilfen), können Sie uns jederzeit kontaktieren:
B&B Bettenfachmarkt GmbH & Co. KG
Am Kaufmarkt 4
35041 Marburg
Telefon: 06421 – 982023
E-Mail: smmarburg@gmx.de
Wir setzen alles daran, Ihr Anliegen schnellstmöglich zu prüfen und eine Lösung zu finden.
5. Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Für Fragen zur Barrierefreiheit digitaler Angebote können Sie sich bei der jeweils zuständigen Markt- bzw. Überwachungsbehörde informieren. In Hessen ist dies z. B. die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik.
6. Stand der Erklärung
Diese Erklärung wurde zuletzt geprüft und aktualisiert im November 2025.